02. Jan, 2016
Energieberatung von AHRENS bietet einfach mehr!
Ohne Energieausweis geht heute fast nichts mehr. Bei Neubau, Sanierung, Zu- oder Umbau sowie bei Verpachtung, Verkauf oder Verkauf von Häusern, Wohnungen, Büros oder anderen gewerblichen Objekten wird vom Gesetzgeber ein Energieausweis vom Objekt verlangt, der zehn Jahre gültig ist und als eine Art "Typenschein" des Gebäudes gilt.
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